Am 28. Juli wird alljährlich im Rahmen des Welthepatitistages auf die Gefahren und Folgen von Hepatitis hingewiesen. Ausweislich einer Statistik der WHO sterben mehr als 400 Menschen in der Europäischen Region der WHO täglich aufgrund von Ursachen, die auf eine Virushepatitis zurückzuführen sind, und die Zahlen steigen sogar an. Schätzungen gehen davon aus, dass über 15 Millionen Menschen an einer chronischen Hepatitis-B-Infektion und 14 Millionen Menschen an einer chronischen Hepatitis-C-Infektion leiden. Gerade im Justizvollzug ist die Virusinfektion überproportional häufig vertreten.
Gesundheitsfürsorge von großer Bedeutung im Vollzugsalltag
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte: „Aufgrund der Lebensführung zahlreicher Gefangenen in Freiheit sind einige Krankheiten im Justizvollzug besonders häufig zu behandeln. Hierzu zählen Infektionskrankheiten wie HIV, aber auch Hepatitis B und C sowie andere Krankheiten, oft im Zusammenhang mit teils langjährigen Drogenkonsum. Die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen spielt daher eine besonders große Rolle im Vollzugsalltag, die in der Öffentlichkeit aber wenig Beachtung findet.“
Die Gefangenen in Hessen haben einen Anspruch auf notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Der Anspruch umfasst auch Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Die Beurteilung der Notwendigkeit orientiert sich an der Versorgung der gesetzlich Versicherten. Jede hessische Justizvollzugsanstalt verfügt über einen Krankenrevierbereich und zahnärztliche Behandlungsräume. In den größeren Justizvollzugsanstalten gibt es bettenführende Abteilungen, das Zentralkrankenhaus des hessischen Justizvollzugs befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Kassel I. Für den hessischen Justizvollzug ist sowohl eigenes medizinisches Personal verschiedener Fachrichtungen tätig, es werden aber auch externe Fachkräfte hinzugezogen.
„Ein besonderer Fokus in den Justizvollzugsanstalten liegt unter anderem auf der Behandlung von Hepatitis C. Im Rahmen der Zugangsuntersuchung kann sich jede oder jeder Gefangene auf die Krankheit testen lassen. Eine medikamentöse Behandlung von Hepatitis C ist in allen hessischen Justizvollzugsanstalten möglich und Realität. Allein für die medikamentöse Behandlung dieser Krankheit verfügt der Justizvollzug über Sondermittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Trotz der guten Ausgangsalge setze ich mich weiter dafür ein, noch bessere Rahmenbedingungen zur Bekämpfung dieser schlimmen Krankheit zu erhalten“, so die Justizministerin.
Abschließend richtete Eva Kühne-Hörmann das Wort an die zahlreichen medizinischen Fachkräfte im hessischen Justizvollzug: „Die medizinische Arbeit in einem Gefängnis ist eine außerordentlich anspruchsvolle Tätigkeit mit schwierigen Patienten. Dies war schon immer so und hat durch die Pandemie nochmals deutlich zugenommen. Dem medizinischen Personal im hessischen Justizvollzug bin ich sehr dankbar für den Einsatz und das große Engagement im Dienste und zur Sicherheit der gesamten Gesellschaft.“