Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für ein wichtiges Gesetz im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit freigemacht. „Während jede normale Bürgerin und jeder normale Bürger beim Erwerb eines Grundstücks Grunderwerbsteuer zahlen muss, wird bei millionenschweren Immobilienkäufen immer wieder die Steuer umgangen. Share Deals, bei denen nicht das Grundstück, sondern Anteile an dem das Grundstück besitzenden Unternehmen verkauft werden, um die Grunderwerbsteuer nicht leisten zu müssen, werden hierfür allzu oft genutzt. Solch ein Vorgehen ist nicht nur ungerecht, es ist auch in einem Höchstmaß unsolidarisch gegenüber all denjenigen, die ehrlich ihre Steuern zahlen. Es sind beispielsweise die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch solche Steuergestaltungen auch einen Wettbewerbsnachteil haben. Bundestag und Bundesrat haben deshalb nun ein Gesetz beschlossen, das die Hürden für Share Deals bei der Grunderwerbsteuer ab dem 1. Juli dieses Jahres deutlich erhöht. Unsere Botschaft ist damit klar und deutlich: Der Staat greift ein und handelt!“, so Hessens Finanzminister Boddenberg nach der Sitzung des Plenums des Bundesrates. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Gesetz im Vorfeld der Bundesratsentscheidung am 21. April zu.
Hessen setzte sich viele Jahre für eine Verschärfung der bislang bestehenden Regelungen ein
Über die Finanzministerkonferenz wurde 2016 auf hessische Initiative die Einrichtung einer Arbeitsgruppe angestoßen. Mitte 2018 verständigten sich die Länderfinanzministerinnen und Länderfinanzminister auf Maßnahmen, um die Hürden für Share Deals bei der Grunderwerbsteuer deutlich zu erhöhen. „Konkrete Maßnahmen gegen diese Art der Steuervermeidung wurden beschlossen. Die Allermeisten davon finden sich heute im Gesetz wieder. Die intensive Arbeit, die wir in Hessen seit vielen Jahren zu diesem Thema geleistet haben und vor allen Dingen unsere Hartnäckigkeit haben sich schlussendlich ausgezahlt. Ich möchte mich vor allen Dingen bei allen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern bedanken, die sich frühzeitig mit uns auf den Weg gemacht haben und inhaltlich die Überzeugungsarbeit leisteten, die notwendig war, um solch ein Gesetz zu verabschieden. Der Prozess hin zu diesem Gesetz war lang. Er hätte meiner Meinung nach auch schneller vonstattengehen müssen. Einige Zeit wurde vertan. Doch heute bin ich in erster Linie froh, dass Bund und Länder gemeinschaftlich dieses wichtige Gesetz bei der Grunderwerbsteuer hinbekommen haben“, erklärte Finanzminister Boddenberg.