Der Bundesrat entscheidet heute unter anderem über zwei Gesetzesentwürfe, die strafrechtliche Änderungen bei der Bekämpfung des Stalkings und die Bestrafung von „Feindeslisten“ vorsehen.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann begrüßte die geplanten Änderungen: „Mit den heute vom Bundesrat behandelten Gesetzesentwürfen soll das Strafgesetzbuch an weiteren Stellen fit für Straftaten im digitalen Raum gemacht werden. Dies begrüße ich sehr, denn die Technisierung der Gesellschaft schreitet zügig voran. Damit wachsen aber auch die Möglichkeiten, Opfer von Straftaten in der digitalen Welt zu werden. Die Hessische Landesregierung hat daher schon vor einiger Zeit eine digitale Agenda für das Recht ins Leben gestartet, die behutsame ,Updates‘ für unser Rechtssystem im Blick hat.“
Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Stalkings
„Durch die weitgehende Verschiebung unseres Lebens in den digitalen Raum haben sich zahlreiche neue Möglichkeiten ergeben, Opfer von Stalkern zu werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings adressiert dieses Problem: Über spezielle Software können Täter unbefugt auf Social Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und diese ausspähen. In anderen Fällen täuschen Täter die Identität ihres Opfers vor und legen in sozialen Medien Konten an, über die sie Bilder oder Nachrichten veröffentlichen. Diese Taten sollen durch das neue Gesetz erfasst werden. „Dies begrüße ich sehr“, so die Justizministerin, die fortführte: „Neben der Ausweitung des Stalkingparagraphen auf Taten im digitalen Raum, soll dieser auch insgesamt deutlich effektiver werden. Die Hürden für die Definition des Stalkings sollen herabgesetzt werden, was es den Behörden künftig einfacher machen soll, Stalker zu bestrafen. Zudem wurde meine Forderung aufgegriffen, die besonders hartnäckigen Täter bei schwerwiegenden Nachstellungen härter zu bestrafen. Mit der Gesetzesänderung werden die Möglichkeiten zur Anordnung von Untersuchungshaft zudem ausgeweitet, was die Täter schneller hinter Gitter bringt und die Opfer früher und effektiver schützt“, erklärte die Justizministerin.
Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von sogenannten Feindeslisten
Eva Kühne-Hörmann führte weiter aus: „Hass, Hetze und sämtliche weitere Formen digitaler Gewalt sind große Probleme der heutigen Zeit. Ganz besonders zu Zeiten der Coronapandemie findet der soziale Austausch immer mehr über das Internet statt. Die Menschen wollen sich im Internet sicher fühlen, so, wie sie sich auch zuhause sicher fühlen. Wenn wir Hass und Hetze im Netz dulden, würden wir den Menschen die Sicherheit im Netz nehmen. Der Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von sogenannten ‚Feindeslisten‘ nimmt mit deren Bestrafung nun einen völlig neuen Aspekt der digitalen Gewalt in den Blick.“
Unter diesem Begriff sind Sammlungen von Daten, vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos von Personen zu verstehen, die – vorwiegend im Internet – veröffentlicht und zum Teil mit ausdrücklichen oder subtilen Drohungen oder Hinweisen verbunden werden. Die Betroffenen, meist politisch oder gesellschaftlich engagierte Personen, empfinden die Nennung auf einer solchen „Feindesliste“ oftmals als einschüchternd, weil sie befürchten, Opfer von Straftaten zu werden.
„Ich begrüße die geplante Änderung sehr, ist sie doch ein weiterer sinnvoller Baustein bei der Bekämpfung von Hass, Hetze und Einschüchterungen, insbesondere im Netz. Zudem werden gerade Personen, die in öffentlich gut wahrnehmbarer Funktion tätig sind, häufig Opfer von ‚Feindeslisten‘ und Einschüchterungen. Diese Menschen, wie insbesondere Kommunalpolitiker, opfern häufig viel Privatsphäre für das Gemeinwohl und haben unseren besonderen Schutz mehr als verdient“, so die Justizministerin abschließend.