Der hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose hat zum Abschluss der Beratungen über das Sinnesbehindertengeldgesetz auf dessen Bedeutung hingewiesen: „Mit diesem Gesetz führen wir das Taubblinden- und Gehörlosengeld ein. Der Nachweis kann niedrigschwellig mit dem Schwerbehindertenausweis geführt werden. Außerdem dynamisieren wir das Gehörlosengeld. Es passt sich automatisch jeweils dem Zeitpunkt und Umfang des aktuellen Rentenwerts an“, sagte Klose am Donnerstag im Hessischen Landtag in Wiesbaden.
Strukturen sollen weiterhin verbessert werden
Den Fachverbänden und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen in Hessen dankte der Minister für ihre Beteiligung und die Impulse während der Gesetzesberatungen. „Es gilt auch in Zukunft: Wir werden weiter zuhören“, sagte Klose und kündigte an, die Beratungs- und Versorgungsstrukturen in Hessen weiter zu verbessern.
„Mit dem Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen gehen wir einen wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe aller in unserer Gesellschaft. Wir gestalten ein inklusives Hessen“, so Sozialminister Kai Klose zum Abschluss seiner Rede.