Anlässlich des 75. Jubiläums der Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen besuchte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann das Hessische Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Hessischen Landesarbeitsgerichts Frank Woitaschek und der Präsidentin des Arbeitsgerichts Dr. Bettina Günther beleuchtete die Justizministerin die Geschichte der Arbeitsgerichte in Hessen.
75 Jahre Hessen und Arbeitsgerichtsbarkeit
Eva Kühne-Hörmann sagte: „Das Jahr 2021 ist für Hessen ein ganz Besonderes. In diesem Jahr blicken wir auf 75 Jahre Hessen zurück: Eine Zeit, in der unser Land wirtschaftlich erfolgreich, international bekannt und sehr lebenswert geworden ist. Auch die Hessische Landesverfassung wird in diesem Jahr 75 Jahre alt. 75 Jahre Verfassung in Hessen stehen für 75 Jahre Demokratie und Freiheit in unserem Bundesland. Man kann aber nicht von Freiheit und Demokratie sprechen, ohne in einem Atemzug den Rechtsstaat als essentiellen Pfeiler der Freiheitsrechte zu nennen. Und so kommen wir zur hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit, die in diesem Jahr ebenfalls ihr 75. Jubiläum begeht und entscheidenden Anteil daran hat, dass Hessen heute so erfolgreich ist. Mein Dank und meine Anerkennung gilt daher allen Bediensteten der hessischen Arbeitsgerichte, die in den letzten 75 Jahren mit großem Engagement und hoher Fachkompetenz an der guten Entwicklung Hessens mitgewirkt haben.“
„75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen bedeutet 75 Jahre Ausgleich zwischen den sozialen Grundrechten der Arbeitnehmer auf der einen Seite und den wirtschaftlichen Grundrechten der Arbeitgeber auf der anderen Seite. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts hat man erkannt, dass das Arbeitsrecht als Spezialmaterie so fundierter Kenntnisse bedarf, dass eine eigene Fachgerichtsbarkeit erforderlich ist, um in der schwierigen und sensiblen Rechtsmaterie schnell und verlässlich Recht zu sprechen. Und dies war, wie die letzten 75 Jahre in Hessen gezeigt haben, ein richtiger und wichtiger Schritt“, so Eva Kühne-Hörmann.
Gut aufgestellt für die kommenden Jahre
Frank Woitaschek fügte hinzu: „Heute, 75 Jahre nach ihrer Errichtung, ist die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit mit ihren sieben Arbeitsgerichten in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden sowie dem Hessischen Landesarbeitsgericht als Berufungs- und Beschwerdegericht in Frankfurt am Main für die kommenden Jahre gut und robust aufgestellt. Und angesichts der engagierten Arbeit und dem großen Einsatz aller ihrer Bediensteten kann sie sich mit großer Zuversicht weiter ihrer vornehmen Aufgabe stellen, Recht und sozialen Frieden in Hessen zu sichern.“
Dr. Bettina Günther ergänzte: „Das Arbeitsgericht Frankfurt unterstützt bei der Lösung von Konflikten im Arbeitsleben, befördert den Ausgleich gegensätzlicher Interessen und trägt so zu sozialem Frieden bei.“
Zum Abschluss ging die Justizministerin auf das besondere Engagement der Bediensteten der hessischen Arbeitsgerichte während der Pandemie ein: „Die Corona-Pandemie hat alle Bereiche der Gesellschaft getroffen und auch vor der Justiz nicht haltgemacht. Gerade in arbeitsgerichtlichen Verfahren, die besonders dringlich sind, sind zeitnahe Entscheidungen für die Betroffenen unverzichtbar. In dieser schwierigen Zeit haben Sie alle gemeinsam an einem Strang gezogen, und den Betrieb der Arbeitsgerichte aufrechterhalten. Durch Ihr Engagement und Ihren Einsatz ist es gelungen, die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgerichte in einer Zeit zu gewährleisten, in der in weiten Teilen der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens Stillstand herrschte. Dafür möchte ich Ihnen meinen tiefempfundenen Dank und höchste Anerkennung aussprechen.“
Mit dem Bundesland Hessen feiert auch die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit ihren 75. Geburtstag!